Kostenübernahme
- Logopädische Therapien gehören zur medizinischen Grundversorgung der gesetzlichen/privaten Krankenkassen
- Dementsprechend können sprach-, sprech-, stimm- und schluckgestörte Patienten, für die ein Arzt eine Indikation festgestellt hat, Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen
- private Kostenübernahme
Welche Ärzte können eine Verordnung ausstellen?
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte/Phoniater (Stimm- und Sprachärzte)
- Pädaudiologen
- Hausärzte
- Neurologen/Internisten
- Kieferorthopäden/Zahnärzte
Flyer-Download
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