Kostenübernahme

  • Logopädische Therapien gehören zur medizinischen Grundversorgung der gesetzlichen/privaten Krankenkassen
  • Dementsprechend können sprach-, sprech-, stimm- und schluckgestörte Patienten, für die ein Arzt eine Indikation festgestellt hat, Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen
  • private Kostenübernahme

Welche Ärzte können eine Verordnung ausstellen?

  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte/Phoniater (Stimm- und Sprachärzte)
  • Pädaudiologen
  • Hausärzte
  • Neurologen/Internisten
  • Kieferorthopäden/Zahnärzte

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